BOSS Anmeldung nicht möglich
NUR gültig für Studiengänge Technik HRSGe/SP, Maschinenbautechnik/Elektrotechnik BK und Berufsbildung Maschinenbautechnik/Elektrotechnik
Sollte eine Anmeldung in BOSS nicht möglich sein (z.B. Prüfung nicht freigeschaltet (Veranstaltung außerhalb der Ingenieurdidaktik), Auflagenfach, Vertiefung, auslaufender Studiengang etc.), dann ist ...
... für Studiengänge (Technik HRSGe/SP, Maschinenbautechnik/Elektrotechnik BK und Berufsbildung Maschinenbautechnik/Elektrotechnik), die neu ab WiSe 23/24 eingerichtet wurden, bis auf Weiteres folgendermaßen zu verfahren:
Email an roland.hirsch@tu-dortmund.de und cc an pruefung.id.mb@tu-dortmund.de zu senden mit folgenden Angaben:
- Vor- und Nachname
- Matrikelnummer
- Prüfungsname gemäß Modulhandbuch
- Prüfungsdatum
- Prüfer / Prüferin
Die Fristen (u.a. Anmeldung (2 Wochen) und Rücktritt) werden analog zu BOSS angewendet!
Bitte berücksichtigen Sie, dass eine Kommunikation zu Prüfungen außerhalb der IngenieurDidaktik Zeit benötigt, d.h. die Anmeldung dafür sollte mindestens 3 Wochen vor dem Prüfungsdatum erfolgen.
... für bestehende Prüfungsabbildungen die Anmeldung das nachfolgende Formblatt zu verwenden und einzureichen:
Die Informationen für die entsprechende Prüfung ist vom Studierenden zu ermitteln:
- Prüfungsdatum und PrüferIn ist eine Information aus der Veranstaltung. Weitere Informationen finden sich oft auch auf der Homepage des jeweiligen Instituts.
- Die BOSS-Prüfungsnummer finden Sie in der BOSS-Prüfungsanmeldung Ihres eigenen Studienganges.
- Das Formblatt BOSS-Anmeldung muss wie im Dokument beschrieben behandelt werden.
Die ersatzweise Anmeldung mit dem Formblatt BOSS-Anmeldung muss fristgerecht eingereicht werden und hat folgende Auswirkungen:
- Nachricht an das Prüfungsamt.
Die BOSS-Prüfung wird eingerichtet und der Studierende direkt zur Prüfung angemeldet, sofern alle Daten (im Blatt rot markiert) vollständig und richtig eingetragen sind.
Bitte kontrollieren Sie, ob dies nach 1-2 Tagen auch erfolgt ist. - Nachricht an den Prüfer
Dies erfolgt lediglich zur Kenntnisnahme an den Prüfer bzw. Prüferin, damit die BOSS-Nummer bekannt ist und auch abgerufen werden kann. - Nachricht an die Ingenieurdidaktik
Die Meldung erfolgt lediglich zur Kenntnisnahme und erleichtert ggf. die Fehlerbehandlung
Hinweis zu den Studiengängen mit Fächern aus dem Maschinenbau:
Die Angabe von BOSS-Nummer und BOSS-Name muss immer in der Prüfungsanmeldung des eigenen Studienganges enthalten sein.
Es muss immer der Prüfer vom jeweiligen Institut/Lehrstuhl angegeben werden, der auch die Veranstaltungen hält: Technische Mechanik: Prüfer Menzel
Anmeldung außerhalb von BOSS als Auflagenfach
Die Anmeldung mit dem Formblatt Auflagenfach muss gemäß den Fristen im BOSS-System erfolgen und darf nur im Studiengang Berufsbildung Maschinenbautechnik/Elektrotechnik verwendet werden.
Das Verfahren außerhalb von BOSS ist notwendig, weil es keine entsprechende Prüfungsabbildung gibt und hat folgendes Verfahren:
- Nachricht an den Prüfer: Email an den Prüfer mit
a) Betreff: Anmeldung zur Prüfung XY am Z außerhalb von BOSS
b) Sehr geehrter Herr/Frau PrüferIn, hiermit melde ich (Name+Matrikelnr) mich zur Prüfung XYZ an, da diese Prüfung nicht im Rahmen von BOSS dokumentierbar ist. Nach der Prüfung bitte ich um Ausstellung einer Bescheinigung (Muster siehe Anlage), die dann an das Prüfungsamt gesendet wird. Für Rückfragen steht Roland Hirsch zur Verfügung (Tel. 4126, roland.hirsch@tu-dortmund.de).
Ich bitte um Bestätigung der Anmeldung. Vielen Dank. - Nachricht an das Prüfungsamt [pruefungsverwaltung-lehramt@tu-dortmund.de] : Die Meldung erfolgt lediglich zur Kenntnisnahme
- Nachricht an die Ingenieurdidaktik: Die Meldung erfolgt lediglich zur Kenntnisnahme und erleichtert ggf. die Fehlerbehandlung
Formblatt Auflagenfach
Schwierigkeiten in/mit BOSS sind mit Darstellung des Sachverhaltes für die Studiengänge Technik HRSGe, Technik SP, Maschinenbautechnik BK, Berufsbildung Maschinenbautechnik und Elektrotechnik (nur Fachdidaktik!) per Email an pruefung.id.mb@tu-dortmund.de und roland.hirsch@tu-dortmund.de zu melden. Wenn die Meldung nicht unverzüglich erfolgt, ist die Behebung der Schwierigkeiten nicht gewährleistet.