Zum Inhalt
Fakultät Maschinenbau

Fristen & Abgabe

Anmeldung in BOSS können zurück genommen werden (schriftl. Prüfungen bis 1 Tag vorher, mündliche Prüfungen bis 1 Woche vorher, vgl. BA-PO §13, Abs. 2 bzw. MA-PO §13, Abs. 2 )
Wenn die Frist zur Anmeldung nicht eingehalten wird, kann die Leistung in BOSS nicht verbucht werden.

Für Leistungen in der Ingenieurdidaktik gelten folgende Regelungen:

  1. Die vollständige Studienleistung bzw. Ausarbeitung (als Modulprüfung) muss im jeweiligen Semester bis zum BOSS-Prüfungstermin erbracht sein.
  2. Eine eingereichte Leistung kann nur dann bewertet und verbucht werden, wenn eine BOSS-Anmeldung vorliegt.
  3. Bei einer Leistung, die mit "nicht bestanden" bewertet wird, ist eine Nacharbeit nicht möglich. Es besteht dann im darauffolgenden Semester  (WiSe 01.10 bzw. SoSe 01.04) die Möglichkeit, eine neue Leistung (Studienleistung, Ausarbeitung als Modulprüfung) einzureichen.
  4. Die Bedingungen für eine Einreichung im darauffolgenden Semester können ggf. vom vorherigen Semester abweichen (Auskunft hierzu erteilt der Dozierende des laufenden Semester)