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Fakultät Maschinenbau

Einschreibung

Die Einschreibung für den Studiengang "Berufsbildung Maschinenbautechnik" ist in der Regel bis Anfang Mai (Sommersemester) bzw. Anfang November (Wintersemester) zulassungsfrei möglich. Für die Einschreibung sind ein Bachelor-Abschluss sowie die Anlagen Auflagenprüfung (von 172 LP müssen mindestens 142 LP an Fachwissenschaft Maschinenbau studiert sein) und Beratungsbogen erforderlich.

Vorgehensweise:

  1. Sie nehmen Kontakt mit der Studienfachberatung Berufsbildung Maschinenbautechnik [StR i.H. Dipl.-Ing. Roland Hirsch] auf, in dem Sie eine Email-Anfrage stellen. Daraufhin erhalten Sie die entsprechenden Unterlagen (Auflagenprüfung, Beratungsbogen). Der Beratungsbogen ist zu unterschreiben und kann bei Unklarheiten noch durch ein telefonisches Beratungsgespräch ergänzt werden. Der Beratungsbogen ist auch zwingender Bestandteil der Einschreibunterlagen. [z.Zt. Beratungsgespräche in Präsenz, telefonisch oder per ZOOM]
     
  2. Sie erstellen eine Auflistung Ihrer bereits erbrachten Studienleistungen im Dokument Auflagenprüfung (Excel-Liste) und bringen diese einschließlich der Originaldokumente (Zeugnisse, Studienbuch, etc.) zum Beratungsgespräch mit. (Excel-Tabelle in digitaler Form auf USB-Stick oder vorher per Email!) [z.Zt. per Email, Originaldokumente gescannt anhängen, für die Bearbeitung Ihres Anliegen müssen alle vorher genannten Dokumente vorliegen!!]
    Bei den Auflagen wird geprüft, ob insgesamt 172 LP an fachwissenschaftlichen Inhalten des Maschinenbaus (keine BWL etc.) für die beiden beruflichen Fachrichtungen vorliegen. Die kleine berufliche Fachrichtung im Umfang von 57 LP kann generell nur vollständig anerkannt werden, bei der großen beruflichen Fachrichtung können bis zu 30 LP als Auflage ausgesprochen werden.
      
  3. Das Dokument Auflagenpruefung wird zur Unterschrift beim Studiendekan eingereicht: [z.Zt. per Email direkt durch Studienfachberatung ]
     
  4. Den Einschreibeantrag (einschließlich unterschriebenen Beratungsbogen und Auflagenpruefung mit Genehmigung des Studiendekans) reichen Sie mit allen geforderten Unterlagen fristgerecht im Studierendensekretariat ein. Der Antrag ist auf den Internetseiten zu finden unter https://www.tu-dortmund.de/studieninteressierte/bewerbung-und-einschreibung/
  5. Die Verbuchung der Fachpraktischen Ausbildung (Industriepraktikum) erfolgt erst nach Einschreibung in den Studiengang.