Berufsfeldpraktikum
Das Berufsfeldpraktikum (BFP) ist Bestandteil Ihres Bachelor-Lehramtsstudiums mit Lehramtsoption gemäß Lehrerausbildungsgesetz (LABG 2016). Es soll Ihnen berufliche Perspektiven in außerschulischen Tätigkeitsbereichen eröffnen. Das BFP hat einen Umfang von vier Wochen oder 80 Zeitstunden.
Leistungen, die Sie im Rahmen einer Berufsausbildung erbracht haben, können ggf. im BFP-Modul angerechnet werden.
Die Vorgabe im Modulhandbuch erfordert eine Praxisphase im außerschulischen Kontext, d.h. anrechnungsfähig sind nur solche Praktikas, die nicht schülernah (dazu gehören Nachhilfe, Schülerferienbetreuung, etc.) sind und einen gewerblich-technischen Bezug haben.
Eine Anrechnung ohne Besuch des Begleitseminar kann nur dann erfolgen, wenn die komplette Praktikumszeit bereits vor Aufnahme des Studiums abgeleistet wurde. Müssen im Rahmen der Praktika (hierzu zählt auch die Fachpraktische Ausbildung) noch Praktikumszeiten erbracht werden, so ist das Begleitseminar zum Berufsfeldpraktikum zu belegen.
Ansprechpartner: Dipl.-Ing. Roland Hirsch
Die Verbuchung des Berufsfeldpraktikum erfolgt in BOSS
Fachpraktische Ausbildung (Industriepraktikum)
- Fachpraktische Tätigkeit für Studierende im Lehramt Berufskolleg -
Nach § 42 Abs. 1 Ordnung der Ersten Staatsprüfungen für Lehrämter an Schulen (LPO – BASS 20 – 02 Nr. 11) müssen Bewerberinnen und Bewerber, die eine berufliche Fachrichtung gemäß § 43 Abs. 3 und 4 gewählt haben, eine fachpraktische Ausbildung von zwölf Monaten ableisten; davon sind mindestens sechs Monate vor der Zulassung zur Ersten Staatsprüfung [zu Beginn der Masterarbeit] nachzuweisen.
Die Informationen zur Fachpraktischen Tätigkeit, das Antragsformular und die Ansprechpartner*innen finden Sie auf der Homepage LAQUILA